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Finanzlexikon: kernarbeitszeit

kernarbeitszeit

Als Kernarbeitszeit bezeichnet man die Zeitspanne, in der für den Arbeitnehmer Anwesenheitspflicht im Unternehmen herrscht. Sie wird bei gleitender Arbeitszeit zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer vereinbart, um eine gleichzeitige Anwesenheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Zeitspanne der Kernarbeitszeit ist sinnvollerweise kürzer als die der vereinbarten täglichen Arbeitszeit.

Die Kernarbeitszeit wird normalerweise im Arbeitsvertrag oder in allgemeinen Anstellungsbedingungen definiert. Sie kann beispielsweise auf die Zeitspanne von 9 bis 16 Uhr festgelegt werden.

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